Mit einer juristischen Ohrfeige endete die Verfassungsbeschwerde des Münchener Rechtsanwalts Günter Freiherr v. Gravenreuth gegen das 'Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern'. Mit Beschlussverwerfung vom 29. Januar 2004 (Az.: 1 BVR 2341/03) verweigerte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits die Annahme der Beschwerde."
Von missi | 27.02.04- 17:03 | Träckbäck | Kommentarfeed | Drucken | Ironiedetektor
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Trent Reznors Vorname (benoetigt) Tip: Trent ;)
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