TP: Teurer Spaß
"Musikindustrie mahnt wegen Kopierschutz-Umgehungstools ab
Ein 17-Jähriger erhielt eine Abmahnung der von IFPI beauftragten Anwaltskanzlei, weil er auf eBay ältere CD-ROMs, die der Computerbild beigelegen hatten, mit Umgehungstools anbot, was seit dem neuen Urheberrechtgesetz verboten ist"
[UPDATE ]
heise online: Abmahnwelle der Musikindustrie rollt weiter
Erst vor wenigen Tagen wurde ein Fall bekannt, bei dem ein 17-Jähriger abgemahnt wurde, der über eBay eine alte Heft-CD der Zeitschrift Computerbild versteigern wollte. Grund für die von einer Münchner Anwaltskanzlei im Auftrag mehrerer deutscher Musiklabel (BMG Deutschland, BMG Berlin Musik, edel records, edel media & entertainment, EMI Music Germany, Sony Music Entertainment Germany, Universal Music und Warner Music Group Germany Holding) erwirkte Abmahnung war, dass die Heft-CD Kopierschutz-Umgehungstools wie Clony XXL enthielt.
Nun hat es augenscheinlich auch Kunden des Herstellers bhv Software erwischt, die das früher von der Firma vertriebene CD-Kopierprogramm "CD Master Clone 4" in Internetauktionen versteigern wollten.
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